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Logopädische Behandlung nötig?

Wenn Sie denken, dass Sie oder andere Familienmitglieder eine logopädische Behandlung brauchen, sollten Sie Ihren Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Internist oder auch Kieferorthopäde bzw. Zahnarzt) aufsuchen und ihn bei Bedarf bitten, eine Verordnung für Logopädie auszustellen. Für alle Ärzte, mit Ausnahme von Kieferorthopäden oder Zahnärzten, die z.B. auch ein normales Arzneimittelrezept verwenden können, ist das Formular Nr. 14 verbindlich vorgeschrieben. Dieses muss vollständig ausgefüllt werden, sonst ist es ungültig. Sollte Ihr Arzt Fragen zur Verordnungsausstellung haben, kann er sich gerne an uns wenden.

Die Verordnung muss zwingend enthalten:

  • Patientendaten
  • Ausstellungsdatum
  • Erst-Verordnung (VO), Folge-VO oder VO ausserhalb des Regelfalles (mit Begründung)
  • Hausbesuch Ja/Nein
  • Therapiedauer (30, 45, 60 Minuten)
  • Anzahl der Behandlungen
  • Wöchentliche Frequenz
  • Diagnoseschlüssel
  • Diagnose und Leitsymptom
  • Diagnostische Daten: z.B. Tonaudiogramm oder bei Stimmstörungen laryngologischer Befund
  • Stempel und Unterschrift des Arztes

Wenn Sie eine Verordnung haben oder die Zusage des Arztes, dass sie eine bekommen, sollten Sie in der logopädischen Praxis anrufen und einen Termin vereinbaren. Die Kosten für die Behandlung übernimmt bei Kindern bzw. Jugendlichen unter 18 Jahren die gesetzliche Krankenkasse voll. Alle Erwachsenen über 18 Jahre und mit Einkommen, müssen einen Eigenanteil selbst tragen, der sich gegenwärtig aus einer Verordnungsblattgebühr von 10,00 Euro für jedes Rezept und 10 Prozent der Behandlungskosten zusammensetzt.

Den genauen Betrag, der sich für Sie ergibt, können Sie gerne bei uns erfragen. Bei Privatkassen stellen wir Ihnen unsere Honorarsätze in Rechnung, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen können. Je nach Versicherung und Tarif kann alles oder ein Teil von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet werden.

Familientherapie:

Familientherapie kann jeder ohne Verordnung des Arztes in Anspruch nehmen. Sie muss allerdings auch selbst bezahlt werden, da es sich nicht um eine Kassenleistung handelt. Wenn Sie sich für Familientherapie interessieren oder eine Therapie brauchen, können Sie sich gerne melden und die Kosten erfragen oder einen Termin mit uns vereinbaren.